Hilfsmittel die keine Waffen im Sinne des Waffen-Gesetzes sind

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Bei Angriffen durch mehrere Gegner ist der Einsatz von Hilfsmitteln unerläßlich.
Wenn der Einsatz einer Option nicht genügt benötige ich eine genaue Vorstellung davon, was ich danach mache. Ich muß dem Angreifer immer einen Schritt voraus sein.
Das Mitführen von Hilfsmitteln genügt nicht. Deren Einsatz muß permanent trainiert werden.
1. Taschenalarm
Bewirkt eine kurzzeitige Ablenkung des Gegners
2. Taschenlampe
Beeinträchtigung des Sehvermögen des Gegners
3. Pfefferspray
Beeinträchtigung des Sehvermögen des Gegners, nicht einsetzbar in geschlossenen Räumen, windanfällig
4. Pfefferpistole
Starke Beeinträchtigung des Sehvermögen des Gegners, funktioniert auch bei Gegenwind, genaues Zielen ins Gesicht ist erforderlich, nur 2 Schuß
5. Schreckschuss-Pistole
Taktische Waffe. Das Taktieren erfordert Übung. Starke Wirkung bei angesetztem Schuß ins Gesicht, de jure verboten
6. Gegenstände des täglichen Gebrauches
Stabiler Kugelschreiber, Neck Knife, Gehstock, sonstige Schlagverstärker

Der Einsatz dieser Hilfsmittel bezieht sich auf die Rechtslage in Österreich. Jede Person muß für sich die Entscheidung treffen, welche Hilfsmittel sie in der jeweiligen Situation einsetzt.