§ 3 StGB Notwehr
Das Opfer muss sich seiner Notwehr-Situation bewusst sein.
Das Opfer muss sich mit Vorsatz verteidigen.
Das heisst, das Opfer begeht eine straffähige Tat, geht aber straffrei aus.
Eine Verteidigung ohne Vorsatz gilt als Fahrlässigkeit und ist strafbar.

Beispiel:
Ein Angreifer versucht eine Frau zu stoßen, zu schlagen, zu würgen, zu berauben.
  • Die Frau erkennt die Gefahr verteidigt sich bewusst.
  • Notwehr ist gerechtfertigt und somit straffrei.
§ 8 StGB Putativ-Notwehr 
irrtümlich angenommene Notwehrsituation

Beispiel:
Ein Jogger läuft abrupt im Park auf eine Frau zu.
  • Die irrtümliche Annahme einer Notwehr-Situtation beruht nicht auf Fahrlässigkeit.
  • Die Frau erschrickt und verteidigt sich.
  • Notwehr ist gerechtfertigt und somit straffrei.
Die Notwehr Überschreitung
Vorsicht:
Vor Gericht ist der "Leichtere" oder  "Kleinere" oft der "Schwächere" und ist somit im Vorteil.
Werde ich als Größerer (188 cm) und Schwererer (92 KG) von einem Kleineren und Leichteren angegriffen wäre z.B. eine Verteidung mit einem Messer sicher problematisch.

Wer hat die besseren Augenzeugen ?